
Sicherer Drittstaat ist seit dem Asylkompromiss von 1992 ein zentraler Begriff des deutschen Asylrechts. Nach {Art.|16a|gg|juris|text=Artikel 16a Abs. 2} des Grundgesetzes ist ein sicherer Drittstaat ein solcher, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Drittstaat
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